| Gewinnsteuer10 % bei Umsatzerlösen bis einschließlich 1.000.000 € im Steuerzeitraum und 18 % bei Umsatzerlösen ab 1.000.000 €, Stand 2026. | Körperschaftsteuer15 % des zu versteuernden Einkommens, zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. | GewinnsteuerDie Schweiz erhebt Gewinnsteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. |
| Wichtiger HinweisDie Grenze bezieht sich auf den Umsatz beziehungsweise die Erlöse, nicht auf den Gewinn. | GewerbesteuerZusätzliche Gewerbesteuer. Die tatsächliche Höhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. | BundessteuerDie direkte Bundessteuer für Kapitalgesellschaften beträgt 8,5 % des Reingewinns. Wegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit entspricht dies nicht unmittelbar der gesamten effektiven Belastung. |
| GewerbesteuerKeine mit der deutschen Gewerbesteuer identische zusätzliche kommunale Gewerbesteuer. Je nach Tätigkeit und Standort können jedoch andere lokale Abgaben, Gebühren und Verpflichtungen entstehen. | GesamtbelastungDie gesamte Unternehmenssteuerbelastung hängt insbesondere vom kommunalen Gewerbesteuerhebesatz ab und kann deshalb nicht für alle Standorte pauschal angegeben werden. | Kantonale und kommunale SteuernZusätzlich fallen kantonale und kommunale Gewinn- beziehungsweise Kapitalsteuern an. Die tatsächliche Gesamtbelastung hängt wesentlich vom Kanton und der Gemeinde ab. |
| AusschüttungenAusschüttungen an Gesellschafter können zusätzlich besteuert werden. Die konkrete Belastung hängt unter anderem von Empfänger, Ansässigkeit und anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen ab. | AusschüttungenAusschüttungen an Gesellschafter werden auf Ebene des Empfängers zusätzlich besteuert. Die konkrete Behandlung hängt von Beteiligung, Ansässigkeit und persönlicher Situation ab. | DurchschnittNach den aktuell veröffentlichten Informationen lag der durchschnittliche ordentliche Gewinnsteuersatz landesweit 2025 bei ungefähr 14,4 %. Dieser Durchschnitt ist kein verbindlicher Satz für ein konkretes Unternehmen. |
| Sozialabgaben bei kroatischer BeschäftigungBei regulärer kroatischer Beschäftigung werden Beiträge und Lohnsteuer über die Lohnabrechnung berechnet und abgeführt. Nach dem offiziellen kroatischen Rechenbeispiel fallen grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge aus dem Bruttolohn sowie ein Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung an. Die konkrete Berechnung übernimmt die Steuerberaterin. | SozialabgabenBei Beschäftigten bestehen regelmäßig Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei Besonderheiten und Zusatzbeiträge möglich sind. | GewerbesteuerEs gibt keine mit der deutschen Gewerbesteuer vollständig identische Steuer. Dafür bestehen neben der Bundessteuer kantonale und kommunale Gewinn- und teilweise Kapitalsteuern. |
| MindestlohnDer gesetzliche kroatische Mindestlohn beträgt 2026 monatlich 1.050 € brutto für Vollzeit. | MindestlohnDer gesetzliche Mindestlohn beträgt in Deutschland 2026 13,90 € brutto pro Zeitstunde. | SozialabgabenArbeitgeber müssen sich um die obligatorischen Sozialversicherungen für sich und ihre Mitarbeiter kümmern. Dazu gehören abhängig von der Situation insbesondere AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. |
| TeilzeitTeilzeitbeschäftigung und stundenbezogene Abrechnung sind möglich, wenn Arbeitsvertrag, tatsächliche Arbeitszeit, anteiliger Mindestlohn und alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. | StammkapitalFür eine GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €. Das eingezahlte Kapital verbleibt in der Gesellschaft und muss für die Geschäftstätigkeit verfügbar bleiben. | AusschüttungenDie Besteuerung von Ausschüttungen hängt von Beteiligung, Wohnsitz, Kanton und persönlicher Situation ab. |
| StammkapitalFür eine reguläre kroatische d.o.o. beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 2.500 €. | | |